Wie lange darf man arbeiten? Die Lebensarbeitszeit

Der bundesweit bekannte Journalist und Satiriker Peter Zudeick darf wegen seines Alters nicht mehr beim Hessischen Rundfunk (HR) arbeiten. Es ist keine Altersdiskriminierung, dass die Zusammenarbeit mit dem freiberuflichen Journalisten wegen Erreichens der gesetzlichen Rentenaltersgrenze nicht mehr fortgesetzt wird, entschied das Arbeitsgericht Bonn in einem am Mittwoch, 2. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 5. September 2013 (Az.: 3 Ca 685/13). Damit gehört Zudeick nach über 30-jähriger Tätigkeit für den HR zumindest für den Sender zum „alten Eisen“.

Der Sender hatte Zudeick Ende 2012 mitgeteilt, dass er die Zusammenarbeit wegen seines Rentenalters beenden müsse. Der freiberufliche Journalist fühlte sich wegen seines Alters diskriminiert und forderte eine Entschädigung in Höhe von mindestens 25.000 Euro.

Das Arbeitsgericht stellte nun klar, dass arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an den Beginn des Rentenalters knüpfen, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zulässig seien. Denn die Arbeitnehmer seien dann „regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert“. Dies könne auch auf freie Mitarbeiter angewendet werden. Auch bei ihnen könne bei einer regelmäßigen Beschäftigung von einer ausreichenden Altersversorgung ausgegangen werden.

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