Was ist kein Arbeitsverhältnis - Die Abgrenzung zu anderen Verträgen

Warum ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und anderen Vertragsverhältnissen so bedeutsam? Nun, das Arbeitsrecht mit seinen zahlreichen Arbeitnehmerschutzvorschriften wie nur zum Beispiel der Urlaubsanspruch, der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit oder der besondere Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt nur im Arbeitsverhältnis und damit nur für Arbeitnehmer. Die Abgrenzung ist nicht immer leicht, wie auch schon die umfangreichen Diskussionen zur Scheinselbständigkeit gezeigt haben.

Wer ist nunmehr Arbeitnehmer ?

Zu den Arbeitnehmern zählen Angestellte und Arbeiter sowie die Auszubildenden. Eine gesetzliche Definition des Arbeitnehmerbegriffes fehlt allerdings bislang, insofern muss die Rechtsprechung bemüht werden. Arbeitnehmer ist danach im allgemeinen, wer zu Erwerbszwecken

  • auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages
  • persönlich von einem Arbeitgeber abhängige
  • und weisungsgebundene Tätigkeiten

ausübt.

Anhand dieser Voraussetzungen erfolgt daher auch die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen.

Abgrenzung zu freien Mitarbeitern und Selbständigen

Freie Mitarbeiterverträge sind weit verbreitet und kommen in fast allen Branchen vor. Freie Mitarbeiter bzw. Selbständige erkennt man im wesentlichen daran, dass sie nicht oder nur eingeschränkt weisungsabhängig sind. Ihr Auftraggeber hat ihnen zwar ein bestimmten Auftrag zur Erledigung gegeben.

Wie, wann, wo sie jedoch den Auftrag ausführen, bestimmen die freien Mitarbeiter und Selbständigen in der Regel frei. In den Betrieb des Auftraggebers sind sie regelmäßig nicht eingegliedert. Oft erhalten freie Mitarbeiter Einzelhonorare und kein zeitbezogenes Entgelt. Auf sie finden die arbeitsrechtlichen Vorschriften keine Anwendung.

Freie Mitarbeiter und Selbständige können auf Basis eines Dienstvertrages oder eines Werkvertrages für den Auftraggeber tätig werden. Während beim Dienstvertrag die reine Tätigkeit geschuldet ist (z.B. Beratung), ist bei einem Werkvertrag zusätzlich ein bestimmter Erfolg (z.B. Gutachten) geschuldet.

In der Praxis können sich hinter sog. "freien Mitarbeitern" oder "Selbstständigen" sogenannte Scheinselbständige verstecken. Scheinselbständige sind solche, die zwar formal wie Selbständige auftreten, tatsächlich aber abhängig beschäftigte Personen und damit - nicht immer gewollt - Arbeitnehmer mit allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen sind.

Die Abgrenzung zwischen echten Selbstständigen und Scheinselbständigen kann im Einzelfall schwierig sein, wobei es bei der Frage der Abgrenzung nicht darauf ankommt, wie das Rechtsverhältnis im Vertrag bezeichnet ist. Entscheidend ist, wie es tatsächlich gelebt wird.

Abgrenzung zu Handelsvertretern

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäft zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Er ist selbstständig, persönlich völlig unabhängig und trägt das eigene Unternehmerrisiko. Handelsvertreter sind aufgrund dessen keine Arbeitnehmer.