Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
Wie lange darf man arbeiten? Die Lebensarbeitszeit
Der bundesweit bekannte Journalist und Satiriker Peter Zudeick darf wegen seines Alters nicht mehr beim Hessischen Rundfunk (HR) arbeiten. Es ist keine Altersdiskriminierung, dass die Zusammenarbeit mit dem freiberuflichen Journalisten wegen Erreichens der gesetzlichen Rentenaltersgrenze nicht mehr fortgesetzt wird, entschied das Arbeitsgericht Bonn in einem am Mittwoch, 2. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 5. September 2013 (Az.: 3 Ca 685/13). Damit gehört Zudeick nach über 30-jähriger Tätigkeit für den HR zumindest für den Sender zum „alten Eisen“.
Der Sender hatte Zudeick Ende 2012 mitgeteilt, dass er die Zusammenarbeit wegen seines Rentenalters beenden müsse. Der freiberufliche Journalist fühlte sich wegen seines Alters diskriminiert und forderte eine Entschädigung in Höhe von mindestens 25.000 Euro.
Das Arbeitsgericht stellte nun klar, dass arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an den Beginn des Rentenalters knüpfen, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zulässig seien. Denn die Arbeitnehmer seien dann „regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert“. Dies könne auch auf freie Mitarbeiter angewendet werden. Auch bei ihnen könne bei einer regelmäßigen Beschäftigung von einer ausreichenden Altersversorgung ausgegangen werden.
Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Kanzlei-Homepage
Das könnte Sie auch interessieren:
Fehlerquellen bei der Vertragsgestaltung eines Arbeitsvertrages
Erkrankung während des Urlaubs
Urlaubsanspruch beim Ausscheiden - Urlaubsabgeltung - Urlaubsbescheinigung
Anwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Max Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
max@mustermann.de
Sie sind Anwalt/Anwältin
für Arbeitsrecht?
Dann könnte hier Ihr Name stehen.
Mehr erfahren…
