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Der Erholungsurlaub
Erkrankung während des Urlaubs
Wird der Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn der Arbeitnehmer die Tage der Arbeitsunfähigkeit durch ein entsprechendes ärztliches Attest zeitnah nachweist. Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland aus, muss er dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer sowie die Adresse seines Aufenthaltsortes so schnell wie möglich mitteilen.
Ist der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, muss er zudem seine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer auch seiner Krankenkasse unverzüglich mitteilen. Die Krankenkasse könnte anderenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen. Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch um diese Tage der Arbeitsunfähigkeit. Will der Arbeitnehmer die Urlaubstage, die er wegen seiner Krankheit nicht nehmen konnte, an seinen Urlaub dranhängen, muss er den Arbeitgeber vorher um sein Einverständnis bitten. Dies ist wie ein neuer Urlaubsantrag zu sehen.
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