Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
ABC der Kündigungsgründe - Urteile
Arbeitszeiterfassung – falsches Stempeln
BAG – Urteil vom 24.11.2005 – 2 AZR 39/05
Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers, seine Arbeitszeit korrekt zu erfassen, ist an sich als Grund für eine fristlose Kündigung geeignet.
Bedrohung eines Vorgesetzten
Arbeitsgericht Mönchengladbach - Urteil vom 07.11.2012 - 6 Ca 1749/12
Die Bedrohung eines Vorgesetzten mit den Worten "Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden" rechtfertigt eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, zumal wenn der Arbeitnehmer wegen einer ähnlichen Entgleisung bereits einmal abgemahnt wurde.
Beleidigung von Arbeitskollegen auf facebook
Arbeitsgericht Duisburg - Urteil vom 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
Ehrverletzende Äußerungen auf facebook über Arbeitskollegen können im Einzelfall eine Kündigung auch ohne Abmahnung rechtfertigen.
Beleidigung von Vorgesetzten auf facebook
Arbeitsgericht Hagen - Urteil vom 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, oder auch von Arbeitskollegen, können einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeuten und eine außerordentliche, fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung rechtfertigen. Für die Bewertung, was als grobe Beleidigung anzusehen ist, kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die, die zu der Beleidigung geführt haben.
Bestechlichkeit von Amtspersonen
BAG – Urteil vom 17.03.2005 – 2 AZR 245/04
Einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit von Dritten Vorteile versprechen lässt oder solche entgegennimmt, kann grundsätzlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. In diesem Fall führt die im Rahmen der fristlosen Kündigung durchzuführende Interessenabwägung auch nur in seltenen Fällen zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Datenspeicherung auf privater Festplatte
BAG – Urteil vom 24.03.2011 – 2 AZR 282/10
Ein eine fristlose Kündigung rechtfertigender Pflichtenverstoß eines Arbeitnehmers kann in einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen eine berechtigte Weisung des Arbeitgebers liegen. Ebenso kann eine Kündigung berechtigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Arbeitgebers nachhaltig verletzt.
Diebstahl von Sachen am Arbeitsplatz
BAG – Urteil vom 11.12.2003 – 2 AZR 36/03
Der rechtswidrige und vorsätzliche Diebstahl von Sachen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz ist stets als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung geeignet, auch wenn die gestohlenen Sachen nur einen geringen Wert haben.
Geldannahme von städtischem Angestellten für Dienstleistung für Bürger
Arbeitsgericht Mönchengladbach - Urteil vom 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Nimmt ein Arbeitnehmer Geld für Dienstleistungen an, die er während seiner Arbeitszeit mit Gerätschaften des Arbeitgebers für einen Dritten erbracht hat, ohne von seinem Arbeitgeber hierfür beauftragt worden zu sein, dann ist grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben.
Internetnutzung während der Arbeitszeit für private Zwecke
BAG – Urteil vom 7.07.2005 – 2 AZR 581/04
Nutzt ein Arbeitnehmer das Internet während seiner Arbeitszeit zu privaten Zwecken ohne hierfür vom Arbeitgeber die Erlaubnis zu haben, dann kommt auch ohne eine vorherige Abmahnung eine Kündigung in Betracht, wenn sich die Nutzung des Internets als ausschweifend und exzessiv darstellt.
Krankheit des Arbeitnehmers
Arbeitsgericht Essen - Urteil vom 04.03.2011 - 5 Ca 3695/10
Die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten - ordentlichen und nicht fristlosen - Kündigung ist in drei Schritten zu prüfen. Zunächst muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Die nach dieser Prognose zu erwartenden Erkrankungen müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen. Schließlich muss geprüft werden, ob diese zu erwartenden Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden können.
Nazivergleich
BAG – Urteil vom 24.11.2005 – 2 AZR 584/04
Vergleicht ein Arbeitnehmer die betrieblichen Verhältnisse oder die Vorgehensweise seines Arbeitgebers mit dem dritten Reich oder sogar mit Verhältnissen in Konzentrationslagern, dann rechtfertigt diese Entgleisung grundsätzlich eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB.
Rauchverbot - Verstoß
Arbeitsgericht Krefeld - Urteil vom 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Eine schwere, schuldhafte Vertragspflichtverletzung rechtfertigt die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Verstoß gegen ein aus sachlichen Gründen gebotenes absolutes Rauchverbot rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
BAG – Urteil vom 25.03.2004 – 2 AZR 341/03
Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin stellt an sich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses dar. Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, hängt vom Umfang und der Intensität der Belästigung ab.
Störung des Betriebsfriedens durch Romanveröffentlichung
Arbeitsgericht Herford - Urteil vom 18.02.2011 - 2 Ca 1394/10
Auch Verstöße gegen Loyalitätspflichten und die Pflichten auf Wahrung des Betriebsfriedens können als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen. Immer dann, wenn durch Handlungen eines Arbeitnehmers "das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmerschaft untereinander und mit dem Arbeitgeber erschüttert oder nachhaltig beeinträchtigt wird und diese nachteilige betriebliche Auswirkungen etwa durch eine Störung des Betriebsablaufs haben, kann eine verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein."
Urlaubsverlängerung eigenmächtig
BAG – Urteil vom 17.06.2003 – 2 AZR 123/02
Bereits die Ankündigung einer zukünftigen, zum Zeitpunkt der Ankündigung noch nicht vorliegenden, Krankheit für den Fall, dass der Arbeitgeber der Gewährung von Urlaub nicht entspricht, rechtfertigt unter Umständen eine fristlose Kündigung. Ebenfalls kann das Fernbleiben von der Arbeit unter Vorlage eines Attests, obwohl der Arbeitnehmer gar nicht erkrankt ist, eine Kündigung rechtfertigen.
Verdacht auf strafbares Verhalten
Arbeitsgericht Köln - Urteil vom 30.06.2011 - 17 Ca 177/11
Besteht der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer durch absichtliche Manipulation von Leistungsverzeichnissen ungerechtfertigte Zahlungen an eine dritte Firma veranlasst hat, ist dem Grunde nach eine außerordentliche Kündigung möglich. Vor einer Verdachtskündigung nach § 626 BGB hat der Arbeitgeber regelmäßig eine Anhörung des Betroffenen durchzuführen.
Vereinnahmung von Honoraren, die dem Arbeitgeber zustehen
Arbeitsgericht Hagen - Urteil vom 18.01.2011 - 5 Ca 1324/10
Vom Arbeitnehmer begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte sind regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung nur Sachen von geringem Wert betrifft. Bei vorsätzlichen Vermögenspflichtverletzungen des Arbeitnehmers kann das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung entfallen.
Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit
BAG – Urteil vom 02.03.2006 – 2 AZR 53/05
Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich während seiner Erkrankung so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seine Arbeitsstelle zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Eine Verletzung dieser Pflichten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Versuchter Prozessbetrug
BAG – Urteil vom 08.11.2007 – 2 AZR 528/06
Eine nachweislich falsche Aussage eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess ist ein Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht und kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 626 BGB darstellen
Das könnte Sie auch interessieren:
Die außerordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages
Kündigungsschutz - Inwieweit sind Arbeitnehmer vor Kündigungen geschützt?